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   BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03   

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https://dejure.org/2004,5032
BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03 (https://dejure.org/2004,5032)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2004 - IX R 5/03 (https://dejure.org/2004,5032)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2004 - IX R 5/03 (https://dejure.org/2004,5032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 85; ; AO 1977 § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücksveräußerung an Ehegatten: Scheingeschäft, Fremdvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Immobiliengeschäft unter Ehegatten - Verkauf eines Anteils an einer Mietwohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Schuldzinsen und auf Grund des Erwerbs eines hälftigen Miteigentumsanteils berechneten Abschreibungen für Abnutzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung; Anforderungen an die Annahme eines Scheingeschäftes bei ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4, EStG § 12
    AfA; Eheleute; Fremdvergleich; Kaufvertrag; Miteigentumsanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben, z.B. der Vermieter (in Verwirklichung eines gemeinsam gefassten Gesamtplanes) die Miete nach dem Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne aus anderen --z.B. unterhaltsrechtlichen-- Rechtsgründen verpflichtet zu sein (z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).

    Wenn der Kläger in der Folgezeit die ihm zugeflossenen Mittel dazu verwendet, um Fondsanteile zu erwerben, und die Klägerin daran beteiligt, so ist dieser Sachverhalt für die steuerrechtliche Anerkennung des Veräußerungsgeschäfts nur noch bedeutsam, wenn dadurch der Kaufpreis zum Teil wieder zurückgezahlt werden soll (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Das FG hat dabei in Übereinstimmung mit der BFH-Rechtsprechung die --hier nur problematische-- Durchführung des Vertrags anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft und deshalb zutreffend nicht allein darauf abgestellt, dass der Kaufpreis auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten geflossen ist (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Die Überweisung auf ein Notaranderkonto bewirkt mangels einer Erfüllungswirkung (BGH-Urteil vom 25. März 1983 V ZR 168/81, BGHZ 87, 156, NJW 1983, 1605) entgegen der Revision nicht, dass der Kaufpreis endgültig aus dem Vermögen der Klägerin ausscheidet.
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben (§ 12 EStG) oder aber um Werbungskosten handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Sie sind in der Regel der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243).
  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Auszug aus BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
    Die Einschaltung des Notars als Treuhänder soll regelmäßig die Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten sichern und den Vertragspartnern das Risiko einer Vorleistung ersparen (vgl. dazu eingehend Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 17. Februar 1994 IX ZR 158/93 Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 1403 ff.).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Düsseldorf, 02.10.2002 - 16 K 2493/00

    Vermietung und Verpachtung; Miteigentumsanteil; Ehegatten; Vermögenstrennung;

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Aus den tatsächlichen Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger seine Anteile an der X-GmbH nur zum Schein an die Y-GmbH veräußert hat (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und die Veräußerung deshalb als Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 AO steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.), wofür z.B. bei einem Mietvertrag spricht, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06

    Zur Frage, ob ein niedrigverzinsliches Darlehen schenkungsteuerpflichtig ist, ob

    Ein Scheingeschäft im Sinne des § 41 AO liegt vor, wenn die Vertragsbeteiligten -- offenkundig -- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (vgl. z.B.: BFH vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005 S. 498 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 612 sowie Fischer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. AufW., § 41 AO Rz. 260, jeweils m. w. N., BFH - Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2004, 498).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien den Eintritt der erklärten Rechtsfolgen übereinstimmend nicht wollen (vgl. nur BFH-Urteil vom 07.11.2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372; vom 21.09.2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498).

    Ein Indiz für das Vorliegen eines solchen Scheingeschäfts ist gegeben, wenn die Vertragsparteien offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21.09.2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498 m.w.N.).

  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Ein solches liege vor, wenn die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter einig seien (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372); davon sei u.a. dann auszugehen, wenn sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen hätten (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 12 K 3078/05

    Leistungen eines Technikerteams als künstlerische bzw. mit künstlerischen

    Ein Treuhandverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Treuhänder nach außen hin eine Rechtsstellung eingeräumt wird, die jedoch im Innenverhältnis durch den Treuhandvertrag begrenzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 - IX R 5/03, BFH/NV 2005, 499, 499).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 69/03

    Gesamtplanrechtsprechung - Kaufvertrag zwischen Angehörigen

    Insbesondere ergeben die Feststellungen der Vorinstanz nicht, ob und inwieweit die Vertragsparteien die notwendigen Rechtsfolgen aus dem Kaufvertrag gezogen haben und eine die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 erfüllende (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplans gegeben sein könnte (vgl. zu den Voraussetzungen eines Scheingeschäfts z.B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612; vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, und vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498) oder ob der Erwerb der Klägerin im Zusammenhang mit einem gegenläufigen Rechtsgeschäft (hier Schenkung) rechtsmissbräuchlich und deshalb wegen § 42 Abs. 1 AO 1977 nicht der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 12 V 12210/08

    Abzinsung eigenkapitalersetzender Darlehen - Annahme eines Scheingeschäfts

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (BFH-Urteile vom 07. November 2006 - IX R 4/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 372, unter II.2. der Gründe; vom 21. September 2004 - IX R 5/03, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 498, unter II.2. der Gründe).
  • FG Sachsen, 14.10.2009 - 2 K 1808/08

    Zinsvereinbarung als Scheingeschäft bei Verkauf von Beteiligungen durch eine

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. September 2004, BFH/NV 2005, 498 , m. w. N.).
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